Nationale Genkrieger, Extremisten & Radikale

By klausklaus

Im dem Beitrag „Genmais macht Rechtsradikal“ des Satire Blogs „Lupe“ wird auf recht humorvorvolle Weise eine Verbindung von Genmanipuliertem Mais auf der einen und der Stärke der NPD und anderer Nazis in verschiedenen Landstrichen der BRD auf der anderen Seite hergestellt, indem folgende Karten verglichen werden:

Genmais Anbaugebiete:

Diese beiden Karten zeigen die Sitze der NPD in verschiedenen Parlamenten, deren Zweitstimmenanteil bei den jüngsten Wahlen sowie die Anzahl von Todesopfern durch Nazis:
Nazis in Dtl. Karte Norddtl.
Nazis in Dtl. karte Süddtl.

Der Titel des Lupe Beitrags „Genmais macht Rechtsradikal“ soll außerdem willkommener Anlaß sein, einmal nachzuhaken ob es Unterschiede zwischen den Worten „radikal“ und „extrem“/“extremistisch“ gibt:

Fakt ist, dass beide Worte in der Presse recht willkürlich verwendet werden und daher wohl auch im Bewußtsein der meisten Menschen kein Unterschied existiert. Der Verfassungsschutz des Bundes ist sich dieser Tatsache aber offensichtlich bewusst und wurde wohl auch nicht selten nach dem Unterschied der genannten Worte gefragt. Zu unserem Glück weiß der Verfassungsschutz auf seiner Homepage im FAQ-Bereich eine Antwort auf diese Frage zu geben:

Was ist der Unterschied zwischen radikal und extremistisch?

Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung – die freiheitliche demokratische Grundordnung – gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt.

Diese recht klare Antwort wiederum lässt natürlich die berechtigte Frage aufkommen, warum die beiden Begriffe in den Medien und der Öffentlichkeit so oft synonym verwendet werden? Darauf hat der Verfassungsschutz leider keine Antwort, aber dafür Mirko Heinemann. In dem Beitrag „Wirrwarr der Begriffe“ für Das Parlamenterklärt er folgendes:

Im Sprachgebrauch der jungen Bundesrepublik galt Rechtsextremismus in der Bundesrepublik als erlaubte Spielart der Demokratie an ihren Rändern. Wenn es um verfassungsfeindliche Bestrebungen von Rechts ging, wurde der Begriff des Rechtsradikalismus benutzt. Rechtsradikalismus galt als gefährlichere Form, welche die Demokratie von der Wurzel her, lateinisch „Radix“, ausrotten wolle. Heute ist es umgekehrt. [..]

Der Deutungswandel vollzog sich Ende der 60er-, Anfang der 70er-Jahre, in deren Verlauf die Begriffe in den Verfassungsschutzberichten die Rollen tauschten. Bis 1966 bezeichnete das Bundesamt für Verfassungsschutz rechte verfassungswidrige Organisationen als „rechtsradikal“, später galten rechtsextrem und rechtsradikal als synonyme Bezeichnungen. 1974 etablierte sich der Rechtsextremismus als Oberbegriff für verfassungsfeindliche Bestrebungen von Rechts.

Der sukzessive erfolgte Tausch der Bedeutungen also wird zunächst sicherlich für Verwirrung gesorgt haben – deren Nachbeben in der Presselandschaft heute immer noch zu spüren sind.

Wer nun auch noch erfahren will, warum einige den Extremismusbegriff für falsch, blöd oder unbrauchbar halten oder diesen einfach nur anders definieren als der Verfassungsschutz, dazu gibt es später mehr.

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